Fördermöglichkeiten und Zuschüsse – eine Übersicht

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Finanzspritzen für den Musikverein...

von Redaktion

Geld allein macht nicht glücklich, aber vieles leichter – das gilt auch für die Organisation eines Vereins. Viele Vereine sind sich allerdings gar nicht bewusst, dass sie für verschiedene Projekte oder Aktivitäten Geld beantragen können. Die nachfolgende Übersicht über verschiedene Fördermöglichkeiten und Zuschüsse soll einen kleinen Einblick geben.

Dauerkooperation Schule – Verein

Die Einrichtung einer dauerhaften Kooperation zwischen Schule und Verein wird finanziell gefördert. Meist handelt es sich bei solchen Kooperationen um Bläserklassen. Die Förderung wird für ein Schuljahr bewilligt und kann maximal fünf Jahre verlängert werden. Es handelt sich dabei um eine Anschubfinanzierung. Die durchschnittliche Höhe beträgt ca. 500 Euro pro Jahr. Der Antrag muss bis zum 31. Januar für das folgende Schuljahr bei der BVBW-Geschäftsstelle eingereicht werden.

Antragsformular: 
Link: dvo.tips/zuschuss_kooperationen
-> Datei: »Dauerkooperation Neuantrag«

Einzelkooperation Schule – Verein

Auch musikalische Einzelprojekte von einer Schule mit einem Verein können finanziell gefördert werden. Dabei müssen beide Partner von der Kooperation profitieren und die Möglichkeit erhalten, sich öffentlichkeitswirksam darzustellen. Mögliche Einzelkooperationen sind beispielsweise Instrumentenvorstellungen in der Schule, das Gestalten von Plakaten für das Jahreskonzert und vieles mehr. Anträge müssen spätestens sechs Wochen vor einer Konzertveranstaltung und spätestens zum 1. September des Veranstaltungsjahres vorliegen. Der Antrag muss beim für den Verein zuständigen Regierungspräsidium eingereicht werden.

Antragsformular: 
Link: dvo.tips/zuschuss_kooperationen
-> Datei: »Einzelkooperation Antrag«

Teilnahme am Wertungsspiel

Die Teilnahme an Wertungsspielen kann gefördert werden! Die Zuschüsse orientieren sich an den Förderrichtlinien des Landes Baden-Württemberg und betragen maximal 500 Euro beziehungsweise 75 Prozent der Kosten. Der Antrag sollte sofort nach der Teilnahme am Wertungsspiel bei der Geschäftsstelle des jeweiligen Kreisverbandes abgegeben werden; spätestens allerdings bis Anfang November des laufenden Jahres.

Antragsformular: 
Link: dvo.tips/zuschuss_wertungsspiel
-> Datei: »Zuschussantrag Teilnahme Wertungsspiel«

Lehrkonzerte mit dem Landesblasorchester

Das Landesblasorchester Baden-Württemberg bietet Musikvereinen und Kreisorchestern die Möglichkeit, unter Leitung von LBO-Dirigent Björn Bus und gemeinsam mit Musikern des LBO zu musizieren. Dabei wird gemeinsam an einem Werk aus dem aktuellen Konzertprogramm des Vereins gearbeitet. Die Vereine erhalten dabei neue Probentipps, wichtige Hinweise und Tipps zur Bewältigung einzelner Stimmen.

Das Lehrkonzert wird mit einem festen Zuschuss in Höhe von 1000 Euro gefördert. Weitere Informationen über die Durchführung eines Lehrkonzerts erhalten Sie beim LBO (www.landesblasorchester.de). Der Antrag sollte sofort nach dem Lehrkonzert bei der Geschäftsstelle des jeweiligen Kreisverbandes abgegeben werden; spätestens allerdings bis Anfang November des laufenden Jahres.

Antragsformular:
Link:
dvo.tips/zuschuss_wertungsspiel
-> Datei: »Zuschussantrag Teilnahme Wertungsspiel«

Landesjugendplan

Die pädagogische Betreuung bei Jugenderholungsmaßnahmen (zum Beispiel Heimfreizeiten oder Zeltlager) werden über den Landesjugendplan gefördert. Das Alter der Teilnehmer sollte zwischen 6 und 18 Jahren sein, der Zuschuss beträgt 8,70 Euro pro Tag und Betreuer.

Antragsformulare: 
Link: dvo.tips/zuschuss_landesjugendplan
-> Formular V4 und V4.1

Über den Landesjugendplan werden außerdem praktische Maßnahmen zur außerschulischen Jugendbildung bezuschusst, also beispielsweise Probenwochenenden: Die Teilnehmer sollten zwischen 6 und 26 Jahre alt sein und die Maßnahme sollte fünf bis 21 Tage lang dauern. Der Zuschuss beträgt 9,20 Euro pro Tag und Teilnehmer; der Träger muss dabei mindestens 25 Prozent der Kosten aus Eigenmitteln finanzieren

Antragsformulare: 
Link: dvo.tips/zuschuss_landesjugendplan
-> Formular A7 und V7

Anträge müssen bis 30. Januar des Jahres, in dem die Veranstaltung stattfindet, bei der BVBW-Geschäftsstelle vorliegen.

Projektförderung Jugendstiftung Baden-Württemberg

Projekte, die sich in Baden-Württemberg engagieren, werden von der Jugendstiftung Baden-Württemberg gefördert. Solche Projekte sollten lokal oder regional beispielhaft neue Wege in der Lebensweltgestaltung junger Menschen aufzeigen. Junge Menschen müssen wesentlich oder ausschließlich an Planung und Durchführung des Projekts beteiligt sein. Die Höhe der Zuschüsse liegt zwischen 1500 und 10 000 Euro.

Antragsformulare:
Projektanträge müssen jeweils bis zum 15. März oder 15. September bei der Jugendstiftung Baden-Württemberg abgegeben werden.

Link: dvo.tips/zuschuss_jugendstiftung

Musik für alle!

Außerschulische Angebote der kulturellen Bildung werden über die Initiative »Musik für alle!« gefördert. Das Ziel der Initiative sind bestmögliche Bildungschancen für alle Kinder und Jugendlichen. Die Arbeit erfolgt in Bündnissen, das heißt mindestens drei Organisationen mit verschiedenen Kompetenzen schließen sich zusammen – ein Bündnis kann beispielsweise aus einem Musikverein, dem Jugendzentrum und dem Sportverein bestehen.

Um die Antragstellung möglichst einfach zu machen, gibt es vorgefertigte Module, zu denen die Idee passen muss. Diese Module können miteinander kombiniert werden, es muss allerdings mindestens ein Hauptmodul gewählt werden. Die Höhe der Zuschüsse variiert je nach Antrag, beträgt jedoch mindestens 1500 Euro. Für einzelne Module sind sogar bis zu 30 000 Euro möglich. Bläserklassen werden mit 8000 bis 9000 Euro gefördert.

Antragsformular: 
kumasta.buendnisse-fuer-bildung.de

Der Antrag muss online eingereicht werden. Aktuelle Termine zur Antragstellung und zur Infoveranstaltung gibt es unter: 
www.orchesterverbaende.de/mfa/termine

MIXED-UP-Wettbewerb

MIXED UP prämiert modellhafte Kooperationen zwischen Musikvereinen und Schule beziehungsweise Kita in verschiedenen Ka-
tegorien: 

  • Diversität (diversitätssensibel und inklusiv)
  • Dauerbrenner (Zusammenarbeit mindestens drei Jahre)
  • Ländlicher Raum (mehr kulturelle Bildung in strukturarmen Regionen schaffen)
  • Partizipation (Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen im Vordergrund)
  • Bildungslandschaft (lokales oder regionales Netzwerk, das Teilhabe an kultureller Bildung für noch mehr Kinder und Jugendliche ermöglicht)
  • Kita (durch Zusammenarbeit sind Kunst und Kultur fester Bestandteil in einer Kita)
  • KitaPLUS (Erschließung »dritter Orte« kultureller Bildung der Jüngsten)
  • International (Kooperation mit internationalen Partnern und Anregung des interkulturellen Austauschs zwischen Kindern unterschiedlicher Nationen)

Preisgeld pro Kategorie: 2500 Euro

Bewerbung: 
Kooperationsteams können sich online bewerben. Die Bewerbungsphase 2019 läuft noch bis zum 15. Mai.

Link: www.mixed-up-wettbewerb.de

Bundesfreiwilligendienst

Der Bundesfreiwilligendienst Kultur und Bildung (BFD) ist ein Angebot an alle Bürger zum Engagement in sozialen und kulturellen Tätigkeitsfeldern und stellt somit eine besondere Art bürgerschaftlichen Engagements dar. Der BFD dauert mindestens sechs und maximal 18 Monate, die Arbeitszeit beträgt mindestens 21 Wochenstunden und das Mindestalter für Freiwilligendienstleistende ist 27 Jahre.

Mögliche Einsatzbereiche sind zum Beispiel:

  • Projektorganisation
  • Betreuung von Kindern und Jugendlichen
  • Nachwuchsgewinnung
  • Vereinsverwaltung
  • Notenarchiv
  • Hausmeistertätigkeiten für das Vereinsheim
  • Musikalische (Lehr-)Tätigkeiten
  • Pflege des Inventars

Der Zuschuss finanziert das Taschengeld (381 Euro bei einem Bundesfreiwilligendienstleistenden in Vollzeit) und die Sozialversicherungsabgaben zu 100 Prozent. Die finanzielle Eigenleistung der Einsatzstelle für einen zwölfmonatigen Freiwilligendienst beträgt etwa 450 Euro.

Antragsformular: 
Alle nötigen Formulare werden von der Deutschen Bläserjugend vorbereitet und mit der Einsatzstelle besprochen. Ein Einstieg ist jederzeit möglich, es gibt also keine Antragsfristen. Der Antrag muss bei der Deutschen Bläserjugend gestellt werden.

Link: dvo.tips/zuschuss_dbj_bfd

Fördermöglichkeiten Deutsche Bläserjugend

  • Kinder- und Jugendplan des Bundes
  • Deutsch-französischer Jugendaustausch (DFJW)
  • Deutsch-polnischer Jugendaustausch (DPJW)
  • Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch (DRJA)
  • Deutsch-Israelischer Jugendaustausch (ConAct)
  • Deutsch-Tschechischer Jugendaustausch (Tandem)
  • Griechenland

Weiterführende Informationen: www.deutsche-blaeserjugend.de

Ansprechpartner

Bei Fragen zu Förder- und Zuschussmöglichkeiten für Ihren Musikverein steht Ihnen die BVBW-Geschäftsstelle zur Verfügung.

Kontakt: 
Geschäftsführer Harald Eßig 
Telefon: 07 11 / 52 08 92 - 30
E-Mail: essig@bvbw-online.de

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