Ausschreibung D-Lehrgang 2025
Liebe Jugendleiterinnen, liebe Jugendleiter,
hiermit erhaltet Ihr die Ausschreibung für den D-Lehrgang 2025 (D1-D3). Der Lehrgang findet diesmal vom 29.10.-01.11.2025 in der Jugendherberge in Freudenstadt statt.
Da wir in diesem Jahr neben den Fachdozenten einen separaten Betreuerstab mit dabei haben werden, hat die Vorstandschaft des Kreisverbands beschlossen, die Lehrgangsgebühren auf 230 € pro Person zu erhöhen (265 € für auswärtige Teilnehmer.
Bitte weist die Teilnehmer und ihre Eltern darauf hin, dass sie sich den kompletten Zeitraum freihalten sollen, um der Bläserjugend die nötige Planungssicherheit zu geben. Auf der Homepage findet Ihr eine ausführliche Infobroschüre mit allen Details zu den D-Prüfungen im Kreisverband Freudenstadt.
HINWEIS: Unser Kreisverband wird in diesem Jahr zusammen mit einigen anderen Kreisverbänden am Pilotprojekt digitale D1-Reihe teilnehmen. Deshalb müsst Ihr in diesem Fall bei der Anmeldung angeben, wer bei Euch im Verein die D1-Theorievorbereitung durchführt. Es werden im Laufe des Jahres auch noch spezielle Schulungsveranstaltungen für Jugendleiter und Theorieausbilder stattfinden.
ANMELDUNG
è Anmeldeschluss: 26.07.2025
Anmeldungen sind nur über das neue Online-Formular möglich. Die Datei findet Ihr unter folgenden Link:
Der/die Vereinsverantwortliche wird mit der angegebenen Handynummer in eine WhatsApp-Gruppe aufgenommen werden. Dies soll dem besseren Austausch und Informationsfluss zwischen den am Lehrgang teilnehmenden Vereinen und dem Kreisverband dienen. Der Versand personenbezogener Daten wird weiterhin direkt an die entsprechenden Ansprechpartner erfolgen.
Die Zulassung zum Lehrgang erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Anmeldungen von Teilnehmern aus dem KV Freudenstadt werden grundsätzlich bevorzugt behandelt.
ABMELDUNG
Teilnehmern, die nach dem Anmeldeschluss (26.07.2025) abgemeldet werden, werden die halben Lehrgangsgebühren berechnet.
Teilnehmern, die nach dem 10.08.2025 abgemeldet werden, wird die volle Lehrgangsgebühr berechnet.
Bei kurzfristiger Krankheit werden die Lehrgangsgebühren gegen Vorlage eines ärztlichen Attestes zurückerstattet. Wird der Lehrgang wegen Krankheit abgebrochen, kann leider keine Gebühr zurückerstattet werden.
Abmeldungen sind grundsätzlich nur per E-Mail beim Kreisverbandsdirigenten möglich!
Wenn Ihr sonst noch Fragen habt, stehen wir Euch gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Maik Finkbeiner
Kreisverbandsdirigent