Ausschreibung D-Lehrgang 2024

Liebe Jugendleiterinnen, liebe Jugendleiter,

hiermit erhaltet Ihr die Ausschreibung für den Herbstlehrgang 2024 (D1-D3). Der Lehrgang findet diesmal vom 30. Oktober-2. November 2024 in der Jugendherberge in Bad Urach statt. Die An- und Abreise wird mit dem Bus erfolgen.

Die Lehrgangsgebühren betragen wie bei der Arbeitstagung am 17. Februar beschlossen 200 € pro Person (235 € für auswärtige Teilnehmer).

Informationen zum Anmeldeprocedere findet Ihr auf der Rückseite. Bitte weist die Teilnehmer und ihre Eltern darauf hin, dass sie sich den kompletten Zeitraum freihalten sollen, um der Bläserjugend die nötige Planungssicherheit zu geben. Bitte beachtet hierzu die Hinweise und Bestimmungen in der Anlage bzw. auf unserer Homepage.

Hinweis: Unser Kreisverband wird in diesem Jahr zusammen mit einigen anderen Kreisverbänden an einem Feldversuch zur Erprobung neuer Richtlinien zur praktischen Prüfung teilnehmen. Bitte beachtet deshalb genau die Hinweise zur praktischen D1-Prüfung. Die D2- und die D3-Prüfung bleiben davon unberührt.

 

ANMELDUNG

Anmeldeschluss: 29.06.2024

Anmeldungen sind nur die auf der Verbandshomepage bereitgestellte Excel-Tabelle möglich. Die Datei findet Ihr unter folgenden Link: https://bmkv-fds.de/anmeldeseite-d-lehrgang.html. Bitte dort die entsprechenden Daten eintragen und dann die Datei per E-Mail an den Kreisverbandsdirigenten schicken. Bitte als Dateinamen den Namen des Vereins eintragen (z.B. Kreisverband.xlsx).

Auf Wunsch kann der/die Vereinsverantwortliche in eine WhatsApp-Gruppe aufgenommen werden. Dies soll dem besseren Austausch und Informationsfluss zwischen den am Lehrgang teilnehmenden Vereinen und dem Kreisverband dienen. Bitte auf dem Anmeldeformular entsprechend vermerken. Der Versand personenbezogener Daten wird weiterhin auf dem Postweg erfolgen.

Die Zulassung zum Lehrgang erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Anmeldungen von Teilnehmern aus dem KV Freudenstadt werden grundsätzlich bevorzugt behandelt.

 

ABMELDUNG

Teilnehmern, die nach dem Anmeldeschluss (29.06.2024) abgemeldet werden, werden die halben Lehrgangsgebühren berechnet.

Teilnehmern, die nach dem 27.07.2024 abgemeldet werden, wird die volle Lehrgangsgebühr berechnet.

Bei kurzfristiger Krankheit werden die Lehrgangsgebühren gegen Vorlage eines ärztlichen Attestes zurückerstattet. Wird der Lehrgang wegen Krankheit abgebrochen, kann leider keine Gebühr zurückerstattet werden.

Abmeldungen sind grundsätzlich nur schriftlich (per Post oder per E-Mail) und direkt beim Kreisverbandsdirigenten möglich!

 

Wenn Ihr sonst noch Fragen habt, stehen wir Euch gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Maik Finkbeiner

Kreisverbandsdirigent