Ehrungsordnung des Blasmusikkreisverbands Freudenstadt


Ehrungsordnung des Blasmusikkreisverbandes Freudenstadt e.V. (BmKvFds)

 

§ 1 Grundlage und Richtlinie dieser Ehrungsordnung sind die entsprechenden Ordnungen des BDMV, des BVBW und der CISM. Die Ordnungen der Verbände sind auf der jeweiligen Website dokumentiert.

§ 2a Darüber hinaus kann der BmKVFds folgende Ehrungen vornehmen:

1. Verleihung des Ehrenzeichens des Blasmusikkreisverbandes Freudenstadt e.V. in Silber oder Gold, verbunden mit dem Ehrenbrief.

2. Ernennung zum Ehrenmitglied

3. Ernennung zum Ehrendirigenten

4. Ernennung zum Ehrenpräsidenten

§ 2b Die Ehrung unter § 2a Nr. 1 kann vom Verein  bzw. vom BmKvFds beantragt werden. Über die Anträge entscheidet das Präsidium des BmKvFds. Die Verleihungskriterien sind in der Anlage 1 geregelt. Die Ehrungen unter 2. – 4. werden vom Präsidium beantragt,  von der Hauptversammlung /Vorständetagung entschieden und vom Präsidenten bzw. seinem Vertreter verliehen. Kostenträger ist der BmKvFds.

§ 3 Alle Ehrungen sind nach Vorliegen der Voraussetzungen möglichst zeitnah, spätestens jedoch innerhalb von 2 Jahren zu verleihen. Die individuelle Wertschätzung des zu Ehrenden lässt eine längere zeitliche Befristung nicht zu.

§ 4 Für Ehrungen von Personen des öffentlichen Lebens und für Förderer des Verbandes, die nicht Mitglieder des BmKvFds und seiner Vereine sind, gilt entsprechendes. Damit sind die Ehrungen nach § 2a Nr. 2 – 4 de facto ausgeschlossen.

§ 5 Für persönliche Jubiläen und Ereignisse im Leben der Mitglieder der Vorstandschaft des BmKvFds wird folgendes festgelegt:

Hochzeiten: individuelle Geldgabe der geladenen Gäste

Geburtstage:

Individueller Gutschein im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben bei runden Geburtstagen ab dem 40. Lebensjahr aus dem Haushalt des Verbandes, gestaffelt nach der Dauer der Mitgliedschaft im Gesamtvorstand
25 € von jedem geladenen / teilnehmenden Vorstandsmitglied / Partner als private und persönliche Geldgabe.

Beerdigung:

Blumengebinde und Gutschein für weitere 4 Gebinde (min. 100 €);
Nach Möglichkeit soll die Feier musikalisch umrahmt werden.
Nachruf mit Foto im redaktionellen Teil der beiden Zeitungen.

§ 6 Ehrungen, die in dieser Ordnung nicht aufgeführt sind und durch künftige gesellschaftliche und personelle Änderungen notwendig werden, sind in diese Ehrungsordnung aufzunehmen, sofern dies die Hauptversammlung auf Vorschlag des Präsidiums beschließt. Die Satzung wird hiervon nicht berührt.

§ 7 Der BmKvFds unterstützt Ehrungsvorgänge anderer Stellen und Institutionen durch Freigabe von Daten und Einblicke in Tätigkeiten im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.

§ 7a Der Ehrenbrief kann auch in seiner jetzigen Gestaltung als Urkunde verwendet werden. Die Urkunde findet Anwendung bei

a. In Fällen des § 4 dieser Ordnung

b. Bei Verabschiedungen von Funktionären (ggf. mit Sticker)

c. Bestes Orchester bei Wertungssielen (Sticker für Dirigent und Vorsitzender)

d. Bester Abschluss beim D-Lehrgang  mit Sticker

§ 8 Die Ehrungsordnung ist satzungsnachrangig im Sinne des Gesetzes.

 

Anlage 1 zu § 2b der Ehrungsordnung

Das Ehrenzeichen des BmKvFds kann an aktive Mitglieder für besondere Verdienste um die Blasmusik und deren Förderung und an Funktionäre für vorbildliche Tätigkeiten in den Vorständen von Vereinen und dem BmKvFds verliehen werden.

Ebenso kann das Ehrenzeichen an Persönlichkeiten verliehen werden, die sich in besonderer und nachhaltiger Weise der Förderung der Blasmusik in Vereinen und Kreisverband verdient gemacht haben.

Mit diesem Ehrenzeichen soll dem Verein die Möglichkeit gegeben werden, verdiente Personen zusätzlich und über die bereits bestehenden Ehrungen hinaus mit einer besonderen Ehrung zu würdigen. Den Zeitpunkt der Ehrung kann der Antragsteller unter Einhaltung der Verleihungskriterien selbst bestimmen.

Das Ehrenzeichen ist in den Ausführungen Silber und Gold gearbeitet und kann je nach Erfüllen der aufgeführten Kriterien beantragt bzw. vorgeschlagen werden.

Kostenträger der Ehrung ist der Antragsteller-

Verleihungskriterien:

Ehrenzeichen in Verein Kreisverband  
Silber

mind.  50 Jahre aktive Mitgliedschaft im Verein;

mindestens 25 Jahre Tätigkeit in der Vorstandschaft

mind. 25 Jahre Mitglied der Vorstandschaft;

mind. 20 Jahre Tätigkeit im Präsidium des BmKvFds;

 
 

Förderer: Herausragende nachhaltige Förderung von Verein und / oder Verband

 
Gold

mind. 60 Jahre aktive Mitglied-schaft im Verein;

mind. 25 Jahre Tätigkeit im geschäftsführenden Vorstand;

mind. 25 Jahre Tätigkeit als Mitglied des Präsidiums im BmKvFds;

Würdigung einer Lebensleistung;

 
 

Würdigung einer Lebensleistung

 

 

Antragstellung und Regularien:

Die Ehrung ist formlos zu beantragen; sie ist ausreichend zu begründen. Der Antrag muss mind. 8 Wochen vor dem Ehrungstermin beim BmKvFds eingehen. Es ist zu beachten, dass am Ehrungstermin ausschließlich das Ehrenzeichen des BmKvFds verliehen werden kann. Es ist also keine weitere Ehrung möglich.

Gefertigt und beschlossen in der Vorstandssitzung vom 19. Februar 2019.

Ratifiziert in der Hauptversammlung am 16. März 2019 in Loßburg

Für die Richtigkeit:

Hans Dreher, Präsident                                                Peter Kreidler, stv. Präsident

Maik Finkbeiner, Kreisverbandsdirigent                   Thomas Gaiser, Leiter GB II

Peter Schäfer, Leiter GBIII                                           Gottfried Weber, Leiter GB IV