Künstlersozialkasse
von Redaktion
Durch den Wegfall der Ausgleichvereinigung mit der Künstlersozialkasse gehen den Vereinen derzeit Prüfungen der Abgabepflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) bei Musikvereinen zu, durch die im Anschluss eine Abgabepflicht errechnet wird.
Zur Unterstützung finden Sie unten einen Link, mit Informationen zum Ausfüllen und zur Abgabepflicht generell, wie auch ein Informationsschreiben an unsere Vereine, die den Umstand erläutern, wie es zu der Auflösung der Ausgleichvereinigung gekommen ist.
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